Kennzeichnung
Der Bundesrat hat Vorschriften zur freiwilligen Kennzeichnung von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten erlassen. Diese dienen zur Förderung von Qualität und Absatz sowie dem Schutz vor Missbrauch und Täuschung.

Kennzeichnung von Bio-Produkten
Biolandbau steht für eine besonders umwelt- und ressourcenschonende sowie tiergerechte Form der Landwirtschaft. Betriebe, die biologische Erzeugnisse produzieren, wirtschaften nach den Prinzipien und Vorgaben der biologischen Landwirtschaft. Auch für die Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln gelten besondere Prinzipien. Die Bio-Verordnung definiert die Regeln für die Produktion, Verarbeitung, den Handel und den Import von Bio-Produkten.

Berg- und Alpprodukte
Berg- und Alpprodukte sind geschützt und unterliegen der Berg- und Alp-Verordnung. Die Kennzeichnungen «Berg» oder «Alp» bei Lebensmitteln garantieren die Herkunft der Produkte aus dem Berggebiet oder aus dem Sömmerungsgebiet (von der Alp).

AOP / IGP Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben
Das Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben (GUB/GGA) schützt geografische oder traditionelle Bezeichnungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Ihre Identität und Hauptmerkmale werden durch ihre Herkunft bestimmt.

Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung
Die Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung regelt die Kennzeichnung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die mit in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden erzeugt wurden.

Swissness bei Lebensmitteln
Swissness ist ein wichtiges Verkaufsargument für zahlreiche Unternehmen. Schweizerische Herkunftsangaben und das Schweizerkreuz geniessen einen hervorragenden Ruf sowohl im In- als auch im Ausland. Die «Marke Schweiz» schafft Vertrauen und verspricht ihren Nutzerinnen und Nutzern einen Mehrwert.