Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 15. November 2023

Berg- und Alpprodukte

Berg- und Alpprodukte sind geschützt und unterliegen der Berg- und Alp-Verordnung. Die Kennzeichnungen «Berg» oder «Alp» bei Lebensmitteln garantieren die Herkunft der Produkte aus dem Berggebiet oder aus dem Sömmerungsgebiet (von der Alp). Durch den Schutz der Kennzeichnungen soll der Mehrwert für die Berglandwirtschaft geschützt werden. Produkte mit diesen Kennzeichnungen werden von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft.

swiss chalet or farm in mountain landscape at sunrise with sunstar