Berg- und Alpprodukte
Berg- und Alpprodukte sind geschützt und unterliegen der Berg- und Alp-Verordnung. Die Kennzeichnungen «Berg» oder «Alp» bei Lebensmitteln garantieren die Herkunft der Produkte aus dem Berggebiet oder aus dem Sömmerungsgebiet (von der Alp). Durch den Schutz der Kennzeichnungen soll der Mehrwert für die Berglandwirtschaft geschützt werden. Produkte mit diesen Kennzeichnungen werden von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft.