Pflanzliche Produkte
Ergänzend zum Grenzschutz fördert der Bund die pflanzliche Produktion mit spezifischen Anbaubeiträgen für einzelne Kulturen im Ackerbau und Beiträgen für die Verarbeitung von Schweizer Obst. Der Pflanzenbau zur Ernährung von Mensch und Tier steht im Zentrum. Er fördert die Züchtung von Nutzpflanzen.
Brotgetreide
Der Bund sorgt für eine angemessene Versorgung mit Brotgetreide. Die Stützung des Anbaus erfolgt über den Grenzschutz und die Getreidezulage.
Kartoffeln und Kartoffelprodukte
Der Schweizer Kartoffelanbau deckt die Inlandnachfrage grösstenteils. Der Grenzschutz dient der Stützung des Kartoffelanbaus. Einfuhren erfolgen innerhalb eines Zollkontingents.
Zuckerrüben / Zucker
Ein großer Teil des inländischen Zuckerbedarfs wird über die heimische Produktion gedeckt. Zuckerrüben können zollfrei eingeführt werden, doch unterliegt Zucker in Reinform einem Grenzschutzsystem.
Obst und Gemüse
Der Bund fördert den Obst- und Gemüseanbau hauptsächlich über den Grenzschutz.
Wein
Das BLW beaufsichtigt die Kantone, die die Weinlesekontrolle durchführen, und die Stiftung Schweizer Weinhandelskontrolle, die die Weinhandelskontrolle durchführt.