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Veröffentlicht am 25. Februar 2025

Verkaufsmengen der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe

Bewilligungsinhaberinnen und Importeurinnen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sind gemäss Artikel 62 der Pflanzschutzmittelverordnung verpflichtet, die in der Schweiz verkauften PSM-Mengen jährlich zu melden. Auf Basis dieser PSM-Verkaufsmengen erfolgt die Berechnung der in Verkehr gebrachten PSM-Wirkstoffmengen.