Politikevaluation
Grundlage für die Evaluation der Agrarpolitik ist Art. 1851ter des Landwirtschaftsgesetzes. Die Evaluationstätigkeit des BLW basiert auf einer durch die Geschäftsleitung verabschiedeten Evaluationsstrategie und einem Leitfaden für die Durchführung konkreter Projekte. Die Projektplanung erfolgt rollend über vier Jahre.