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Veröffentlicht am 29. September 2023

Mitarbeitende Ehepartnerinnen und Ehepartner in der Landwirtschaft sollen im Scheidungsfall entschädigt werden

Bern, 29.9.2023 - Mitarbeitende Ehepartnerinnen und Ehepartner in der Landwirtschaft sollen bei einer Scheidung finanziell angemessen entschädigt werden. Der Bundesrat hat am 29. September 2023 eine entsprechende Änderung des Landwirtschaftsgesetzes bis im Januar 2024 in die Vernehmlassung geschickt.