Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran
Bern, 23.04.2025 — Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 22. April 2025 Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Dabei wurden die Einträge von zehn natürlichen Personen geändert und der Eintrag von einer natürlichen Person gelöscht. Die Massnahmen treten am 24. April 2025 in Kraft.