Getreidezulage
Der Bund richtet eine flächenbezogene Getreidezulage aus. Sie federt den höheren Wettbewerbsdruck ab, der mit der Aufhebung der vormaligen Ausfuhrbeiträge für Getreidegrundstoffe entstanden ist. Beitragsberechtigt sind Getreide zu Speise- und Futterzwecken, ausgenommen Körnermais. Diese Mittel stammen aus dem Zahlungsrahmen Produktion und Absatz. Sie werden als Zulage analog der Direktzahlungen über die Kantone an berechtigte Getreideproduzentinnen und Getreideproduzenten ausgerichtet.