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Veröffentlicht am 4. Dezember 2024

Getreidezulage

Der Bund richtet eine flächenbezogene Getreidezulage aus. Sie federt den höheren Wettbewerbsdruck ab, der mit der Aufhebung der vormaligen Ausfuhrbeiträge für Getreidegrundstoffe entstanden ist. Beitragsberechtigt sind Getreide zu Speise- und Futterzwecken, ausgenommen Körnermais. Diese Mittel stammen aus dem Zahlungsrahmen Produktion und Absatz. Sie werden als Zulage analog der Direktzahlungen über die Kantone an berechtigte Getreideproduzentinnen und Getreideproduzenten ausgerichtet.

Erntereifes Getreidefeld mit Mähdrescher