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Veröffentlicht am 7. Januar 2025

Einfuhr von Obstgehölzen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einfuhr von Obstgehölzen im Rahmen des präferenziellen Zollkontingents Nr. 104, u.a. wie viele Pflanzen ab wann zum Nullzoll importiert werden können. Eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) ist für die Einfuhr nicht erforderlich. Die Einfuhr erfordert jedoch einen Pflanzenpass, für dessen Kontrolle der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst zuständig ist.

Zwei Reihen von Apfelbäumen sind mit einem Schutznetz überzogen.