Einfuhr von Obstgehölzen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einfuhr von Obstgehölzen, u. a. zur Anzahl der im Rahmen des jährlichen Zollkontingents verfügbaren Pflanzen und zu weiteren Aspekten, die es bei der Einfuhr zu beachten gilt. Eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) ist für die Einfuhr nicht erforderlich. In einigen Fällen muss jedoch eine Bewilligung des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes vorliegen.