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Veröffentlicht am 4. Dezember 2024

Einfuhr von Erzeugnissen aus Kernobst (Apfel- und Birnensaft enthaltend) Obst zu Most- und Brennzwecken (Äpfel und Birnen)

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einfuhr von Erzeugnissen aus Kernobst (Apfel- und Birnensaft enthaltend) und Obst zu Most- und Brennzwecken (Äpfel und Birnen), u. a. zu den verfügbaren Kontingenten, deren Verteilung und weiteren Aspekten, die es bei der Einfuhr zu beachten gilt.

Ein roter Apfel und eine grüne Birne auf einem Holztisch abgelegt