Branchenorganisationen - Selbsthilfemassnahmen
Die Branchen- und Produzentenorganisationen sind für die Qualitäts- und Absatzförderung ihrer Produkte selbst verantwortlich. Dieser Grundsatz wird als Selbsthilfe bezeichnet. Die Selbsthilfemassnahmen können in bestimmten Fällen auf Nichtmitglieder der Organisationen ausgedehnt werden. Darüber entscheidet der Bundesrat.