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Veröffentlicht am 17. September 2024

Ausfuhr von Fleisch und Wurstwaren in die EU

Die Ausfuhr von Schweizer Trockenfleisch (Nr. 0210209010) in die Europäische Union (EU) erfordert zusätzliche Dokumente. Die EU verlangt Echtheitszertifikate. Diese Zertifikate garantieren die Einhaltung der Produktionsvorschriften beim Trockenfleisch.

Geschnittener Rohschinken liegt essbereit auf einem Holzbrett