Agrarpolitik
Damit die Bauernfamilien ihre gesellschaftlichen Aufgaben erfüllen können, schafft der Bund den agrarpolitischen Rahmen. Die Grundsätze dazu sind in den Artikeln 104 und 104a der Schweizerischen Bundesverfassung festgehalten. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) erarbeitet unter Einbezug der relevanten Zielgruppen die entsprechenden Strategien und Massnahmen.
Strategien und Projekte
Mit seiner Agrarpolitik schafft der Bund die Rahmenbedingungen, die es den Bauernfamilien ermöglichen, den Erwartungen der Bevölkerung bestmöglich gerecht zu werden, wie es die Schweizer Verfassung (Art. 104 und 104a) vorschreibt.
Verordnungspakete
Auf den Seiten dieses Abschnitts finden Sie die aktuellen Vernehmlassungen und die kürzlich beschlossenen Verordnungsänderungen.
Zielvereinbarungen mit der Branche
Der Agrarsektor engagiert sich durch Zielvereinbarungen mit dem Bund für die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und der Nährstoffverluste.