Höchstbestandesverordnung
Die Höchstbestandesverordnung (HBV) legt die maximale Anzahl Tiere pro Betrieb fest. Das soll Überschüsse an Fleisch- und Eierproduktion verhindern.
Die Höchstbestandesverordnung (HBV) legt die maximale Anzahl Tiere pro Betrieb fest. Das soll Überschüsse an Fleisch- und Eierproduktion verhindern.