Zuckerrüben / Zucker
Ein großer Teil des inländischen Zuckerbedarfs wird über die heimische Produktion gedeckt. Zuckerrüben können zollfrei eingeführt werden, doch unterliegt Zucker in Reinform einem Grenzschutzsystem. Im Handel zwischen der EU und der Schweiz ist für Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen der gegenseitige Verzicht auf Preisausgleichmassnahmen vereinbart.
Grenzbelastungen für Zucker
Zollansätze und Garantiefondsbeiträge (unverbindlich) gültig ab 1. November 2023. Eine Aktualisierung erfolgt nur, wenn Grenzschutzänderungen eintreten.
Publikationstermine Grenzbelastungen Futtermittel und Ölsaaten, Zucker, Brotgetreide inklusive verarbeitetes Getreide
Termine 2025