Wein
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) beaufsichtigt die Kantone, die die Weinlesekontrolle durchführen, und die Stiftung Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK), die die im Weinhandel tätigen Betriebe kontrolliert. Weinexporteuren stellt das BLW eine Bestätigung über die Qualitätskontrolle auf Basis der Weinanalyse aus. Weinimporteure erhalten vom BLW Generaleinfuhrbewilligungen für die Einfuhr von Wein.