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Veröffentlicht am 2. November 2023

Einfuhr von Pferden und Eseln, Maultieren und Mauleseln

Die Einfuhr von Pferden und Eseln, Maultieren und Mauleseln erfolgt innerhalb des Zollkontingents, welches in zwei Tranchen zeitlich aufgeteilt wird. Für den Import wird keine Generaleinfuhrbewilligung GEB benötigt. Sport- und Freizeitpferde können zudem im Rahmen des präferenziellen Zollabkommens aus der EU importiert werden. Die veterinärrechtlichen Anforderungen sind einzuhalten.

Pferde in einer Wiese beim Gras fressen