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Einfuhr von Agrarprodukten

Für die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte gelten verschiedene Bestimmungen. Je nachdem benötigen Sie eine Bewilligung.  Zudem gibt es auch Vorgaben des Zolls. Einige Produkte sind kontingentiert, bei anderen  gibt es Anforderungen an die Qualität. Diese speziellen Einfuhrbestimmungen gelten in der Regel dort, wo ein Produkt in grösseren Mengen auch im Inland produziert wird.

Lastwagen fährt auf der Autobahn in der Schweiz

9. September 2024

Informationen zur Einfuhr

Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die geltenden Einfuhrbestimmungen, einzuholende Bewilligungen sowie die Verteilung der Zollkontingente.

Es gibt verschiedene Arten von landwirtschaftlichen Produkten, Gemüse, Obst, Kartoffeln, Trockenfleisch, Schinken, Milch, Käse, Butter, Joghurt, eine Flasche Wein und Rotwein.

25. Oktober 2024

Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten

Auf dieser Seite finden Importeure Informationen zur Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten.

Aufgeschnittenes Brot liegt auf einem Holztisch umgeben von Getreidekörnern

12. September 2024

Weitere Produkte, welche eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) benötigen oder spezifische Anforderungen erfüllen müssen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einfuhr von weiteren Produkten, wie z.B. Brot- und Grobgetreide, Futtermittel, Küken und Junghennen sowie Pflanzenschutzmittel welche bei der Einfuhr eine Generaleinfuhrbewilligung benötigen.