Einfuhr von Agrarprodukten
Für die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte gelten verschiedene Bestimmungen. Je nachdem benötigen Sie eine Bewilligung. Zudem gibt es auch Vorgaben des Zolls. Einige Produkte sind kontingentiert, bei anderen gibt es Anforderungen an die Qualität. Diese speziellen Einfuhrbestimmungen gelten in der Regel dort, wo ein Produkt in grösseren Mengen auch im Inland produziert wird.
Informationen zur Einfuhr
Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die geltenden Einfuhrbestimmungen, einzuholende Bewilligungen sowie die Verteilung der Zollkontingente.
Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten
Auf dieser Seite finden Importeure Informationen zur Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten.
Weitere Produkte, welche eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) benötigen oder spezifische Anforderungen erfüllen müssen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einfuhr von weiteren Produkten, wie z.B. Brot- und Grobgetreide, Futtermittel, Küken und Junghennen sowie Pflanzenschutzmittel welche bei der Einfuhr eine Generaleinfuhrbewilligung benötigen.