Obst und Gemüse
Der Bund fördert den Obst- und Gemüseanbau hauptsächlich über den Grenzschutz. Als Datenbasis für dessen Durchführung lässt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Dienstleistungsauftrag das Inlandangebot erheben. Die Anbauflächen der Obstanlagen erhebt es selber und die des Beerenobst- und Gemüseanbaus lässt es erheben. Für das in geringem Ausmass exportierte Obst und Gemüse gelten je nach Produkt die Qualitätsanforderungen der EU bei der Ausfuhr.