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Veröffentlicht am 29. August 2024

Branchenorganisationen - Selbsthilfemassnahmen

Die Branchen- und Produzentenorganisationen sind für die Qualitäts- und Absatzförderung ihrer Produkte selbst verantwortlich. Dieser Grundsatz wird als Selbsthilfe bezeichnet. Die Selbsthilfemassnahmen können in bestimmten Fällen auf Nichtmitglieder der Organisationen ausgedehnt werden. Darüber entscheidet der Bundesrat.

Zwei Personen geben sich die Hand