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Veröffentlicht am 1. Oktober 2024

Verarbeitung und Handel

Damit ein Lebensmittel als «Bio» gekennzeichnet werden darf, müssen mindestens 95 % der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs biologisch sein. Biologische Lebensmittel sollen naturbelassen und schonend verarbeitet werden, wobei der Einsatz von Zusatzstoffen und nicht biologischen Zutaten auf ein Minimum beschränkt ist.

Markt mit Gemüse

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Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern