Verarbeitung und Handel
Damit ein Lebensmittel als «Bio» gekennzeichnet werden darf, müssen mindestens 95 % der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs biologisch sein. Biologische Lebensmittel sollen naturbelassen und schonend verarbeitet werden, wobei der Einsatz von Zusatzstoffen und nicht biologischen Zutaten auf ein Minimum beschränkt ist.
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Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern
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