Einfuhr
Für die Einfuhr von Agrarprodukten sind teilweise Bewilligungen erforderlich und Zollvorschriften einzuhalten. Anhand der Zolltarifnummer kann die Bewilligungsstelle eruiert und mögliche Zollkontingente für die Einfuhr eingesehen werden. Tiere und Pflanzen benötigen je nach Herkunftsland Zusatzdokumente wie Gesundheitszeugnisse oder Pflanzenpässe. Informieren Sie sich unbedingt über die geltenden Einfuhrbestimmungen. Die Zolltarifnummern werden durch das Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) festgelegt.
Allgemeine Informationen

Zolltarifnummern und Zolltarifauskünfte
Informationen zu Zolltarifnummern und Zolltarifauskünfte für die Einfuhr von Agrarprodukten.

Generaleinfuhrbewilligung GEB
Auf dieser Seite finden Importeure Informationen zur GEB für die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Zuteilungsverfahren von Zollkontingenten
Auf dieser Seite finden Importeure Informationen zu den Zuteilungsverfahren von Zollkontingenten.

Resultate Versteigerungen, Kontingentsanteile, Berichte
Auf dieser Seite finden Importeure die Resultate der Versteigerungen, Zuteilungen und Ausnützung sowie den Stand der Zollkontingente.

Ausstellungen und Veranstaltungen
Auf dieser Seite finden Importeure Informationen zur Einfuhr von Agrarprodukten im Rahmen einer Ausstellung oder Messe.

eKontingente
eKontingente ist die webbasierte Fachanwendung zur Beantragung einer Generaleinfuhrbewilligung, der Teilnahme an Versteigerungen, dem Einreichen von Gesuchen für die Einfuhr und dient der Kontrolle und Weitergabe zugeteilter Kontingentsanteile.
Landwirtschaftliche Produkte und Fleisch

Einfuhr von frischem Obst und Gemüse
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einfuhr von frischem Obst und Gemüse, zur Verteilung der Anteile an den Zollkontingenten sowie zur Regelung und Publikation der Mengenfreigaben, die ein- bis zweimal wöchentlich erfolgen.

Einfuhr von Fleisch und Wurstwaren
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einfuhr von Fleisch und Wurstwaren. Wie die Zuteilung der Anteile erfolgt und die besonderen Bestimmungen bei Halal- und Koscherfleisch.

Einfuhr von Wein, flüssigen Produkten aus Trauben und Trauben zum Keltern
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einfuhr von Wein und Trauben zum Keltern.

Einfuhr von Milch und Milchprodukten
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einfuhr von Milchprodukten, insbesondere zu den geregelten Produkten, den verfügbaren Zollkontingenten, deren Verteilung und anderen Aspekten, die bei der Einfuhr zu beachten sind.

Einfuhr von Kartoffeln und Kartoffelprodukten
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einfuhr von Kartoffeln und Kartoffelprodukten, u. a. zu den verfügbaren Kontingenten, zu deren Verteilung, zum Erhalt eines Anteils und zu anderen Aspekten, die bei der Einfuhr zu beachten sind.

Einfuhr von Eiern und Eiprodukten
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einfuhr von Eier und Eiprodukte. Welche Kontingente es gibt und weitere Aspekte, welche es bei der Einfuhr zu beachten gilt.

Einfuhr von Erzeugnissen aus Kernobst (Apfel- und Birnensaft enthaltend) Obst zu Most- und Brennzwecken (Äpfel und Birnen)
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einfuhr von Erzeugnissen aus Kernobst und Obst zu Most- und Brennzwecken.

Einfuhr von Tiefkühlgemüse
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einfuhr von Tiefkühlgemüse. Was dazu benötigt wird und wie die Anteile am Kontingent verteilt werden.

Einfuhr von Obstgehölzen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einfuhr von Obstgehölzen, u.a. wie viele Pflanzen ab wann zum Nullzoll importiert werden können.

Brotgetreide
Der Bund sorgt für eine angemessene Versorgung mit Brotgetreide. Die Stützung des Anbaus erfolgt über den Grenzschutz und die Getreidezulage.

Zuckerrüben / Zucker
Ein großer Teil des inländischen Zuckerbedarfs wird über die heimische Produktion gedeckt. Zuckerrüben können zollfrei eingeführt werden, doch unterliegt Zucker in Reinform einem Grenzschutzsystem.

Weitere Produkte, welche eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) benötigen oder spezifische Anforderungen erfüllen müssen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einfuhr von weiteren Produkten, wie z.B. Brot- und Grobgetreide, Futtermittel, Küken und Junghennen sowie Pflanzenschutzmittel welche bei der Einfuhr eine Generaleinfuhrbewilligung benötigen.
Tiere

Einfuhr von Pferden und Eseln, Maultieren und Mauleseln
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einfuhr von Pferden und Eseln, Maultieren und Mauleseln. Für den Import wird keine Generaleinfuhrbewilligung GEB benötigt.

Einfuhr von Zucht- und Nutztieren der Gattungen Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einfuhr von Zucht- und Nutztieren der Gattungen Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, über die Zuteilung von Kontingentsanteilen.

Einfuhr von Samen Dosen der Rindergattung
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einfuhr von Stiersamen Dosen. Wieviele Dosen pro Jahr innerhalb des Kontingents zur Verfügung stehen und was bei der Einfuhr zu beachten ist.

Futtermittel
Futtermittel für Nutz- und Heimtiere setzen sich aus verschiedenen Stoffen und Produkten zusammen, die auf vielfältige Weise verarbeitet wurden. Ihre Einfuhr unterliegt bestimmten Regeln. Beim Import fallen Grenzabgaben an.
Pflanzen

Einfuhr von Pflanzen
Pflanzen oder pflanzliche Erzeugnisse wie Früchte, Samen, Schnittblumen oder Holz in die Schweiz importieren.

Nachhaltiger Pflanzenschutz
Das BLW setzt sich für die Förderung und Implementierung nachhaltiger Pflanzenschutzmethoden ein. Diese tragen dazu bei, die landwirtschaftlichen Erträge zu optimieren und die natürlichen Lebensräume zu bewahren.