Organisation der Projekterarbeitung
In einem Projektteam sollen neben dem Gewässerschutz- und dem Landwirtschaftsamt vor allem auch die betroffene Wasserversorgung, der lokal verantwortliche landwirtschaftliche Beratungsdienst sowie eventuell das kantonale Laboratorium vertreten sein. Vielfach ist auch der Einbezug von ein bis zwei BewirtschafterInnen und eines Mitglieds des Gemeinderates von Vorteil, welche als Meinungsbildende die Umsetzung des Projekts positiv beeinflussen können.
Vorgehen
Die Grafik (Seite 14 des Gesamtkonzepts) gibt einen Überblick über den Ablauf bei der Ausarbeitung eines Projekts und der Erstellung des Gesuchs um Bundesbeiträge. Die Beantragung von Coachingbeiträgen ist freiwillig, die einzelnen Abklärungen jedoch sind obligatorische Bestandteile des gesamten Projekts.
Inhalt eines Gesuchs
Grundsätzlich soll bei der Erarbeitung von Gesuchen nach der Checkliste „Anforderungen an die Gesuchseinreichung" vorgegangen werden (siehe Anhang des Gesamtkonzepts). Dies erspart unnötige Arbeiten.
Das kantonale Gesuch hat folgende Elemente zu enthalten:
- Identifikation der Problemgebiete innerhalb des ganzen Kantons und Festlegen der Prioritäten für die Sanierung
- Ausscheidung des Zuströmbereichs und rechtskräftige Ausscheidung der Schutzzonen S1, S2 und S3 (falls noch nicht erfolgt)
- Festlegung des Projektgebiets
- Beschreibung der Ist-Situation (agronomisch, pedologisch, hydrogeologisch)
- Zielformulierung und Sollbewirtschaftung (Massnahmen) inkl. Simulation der Wirkung
- Umsetzungskonzept
- Abschätzung der Kostenfolgen (Einteilung in produktionstechnische Massnahmen, Bewirtschaftungsänderungen, Anpassung der Betriebsstrukturen)
- Organisation der Kontrollen und Sanktionsschema
- Antrag auf Bundesbeiträge
- Beispiel eines Vertrags mit den Landwirtschaftsbetrieben
Nähere Ausführungen zu den einzelnen Punkten finden sich in den Kapiteln 8 bis 16 und im Anhang des Gesamtkonzepts (Beispiel eines Vertrags mit einem Landwirtschaftsbetrieb).